Dopingkontrollen im Hundesport
24.08.2022 12:22

von DR. MED. VET. SUE CHANDRARATNE

Aktuelle Probleme – Aufklärung für Hundesportler (IPO, IPO-FH, Agility, Turnierhundesport und Obedience)


Seit Veröffentlichung des VDH Rundschreibens bezüglich Dopingkontrollen am 26.02.2012 wurden im Jahr 2016 bei zwei Hundesportarten Dopingkontrollen durchgeführt. Im Mai 2016 bei der VDH-Agillity-Qualifikation in Dortmund und im August 2016 bei der VDH Deutschen Meisterschaft IPO in Mettingen. Seitdem werden regelmäßig Dopingkontrollen angekündigt, letztmalig auch bei der FCI WM IPO 2017 in Rheine. Dopingkontrollen sollen vor allem auf den nationalen Qualifikationsveranstaltungen im IPO, IPO-FH, Agility, Turnierhundesport und Obedience zu den Europa- und Weltmeisterschaften durchgeführt werden.
Der Verband für Deutsches Hundewesen e.V. VDH hat daher eine Stoffgruppenliste veröffentlicht. Ein Hund muss in seinen Geweben, Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen an den Tagen der Veranstaltung frei sein von allen Substanzen, die in der Stoffgruppenliste des VDH aufgeführt sind.

Stoffgruppenliste des VDH


• Substanzen, die auf das zentrale oder periphere Nervensystem wirken
• Substanzen, die auf das vegetative Nervensystem wirken
• Substanzen, die auf den Magen-Darm-Trakt wirken
• Substanzen, die auf Herz und Kreislauf wirken
• Substanzen, die auf den Bewegungsapparat wirken
• Substanzen, mit fiebersenkender, schmerzstillender, entzündungshemmender Wirkung
• Substanzen, mit antibiotischer, antimykotischer, antiviraler Wirkung
• Substanzen, die die Blutgerinnung beeinflussen
• Substanzen, mit zellschädigender Wirkung
• Antihistaminika
• Diuretika
• Lokalanesthetika
• Muskelrelaxantien
• Atmungsstimulantien
• Sexualhormone
• Anabolika
• Corticosteroide
• Endokrine Sekrete und ihre synthetischen Homologe

Doping liegt vor, wenn bei einem Hund eine Substanz – gleich in welcher Menge – gefunden wird, die zu den o. g. Stoffgruppen zählt. Für die Substanz Theobromin gilt ein Grenzwert in Höhe von 2.000 Nanogramm/ml.

Seit der Veröffentlichung der Vorgehensweise bei Dopingkontrollen und der Handhabung von Doping anhand der Stoffgruppenliste gab es vor und während den Veranstaltungen immer wieder Unstimmigkeiten bezüglich des Vorgehens, der Auslegung und der Kommunikation mit dem Verband für Deutsches Hundewesen. Über eine Startfreigabe nach Attesteinreichung entscheidet ein vom VDH beauftragter Labor-Doping-Tierarzt. Dieser hat keine eigenen Kenntnisse zu Details der verschiedenen Hundesportarten und bezieht sich nur auf die Nachweisbarkeit von Medikamenten im Blut. Dieser ist auch bei keiner Meisterschaft vor Ort, um bei aufkommenden Problemen wie z.B. leichten Verletzungen sichere Aussagen zum Thema Doping zu treffen, sondern wird immer telefonisch vom VDH kontaktiert. Der DopingTierarzt arbeitet mit einer Halbwertszeiten-Liste von Medikamenten, d.h. wie schnell das Medikament im Körper abgebaut wird. Diese Liste möchte der VDH jedoch auch auf mehrmalige Nachfrage nicht veröffentlichen, da die regelmäßige Aktualisierung der Liste zu kostenintensiv wäre und auch keine 100%ige Sicherheit bestünde, dass ein Medikament vollkommen abgebaut wäre. Zudem gab es Probleme bei den Blutprobennahmen im Anschluss an die Veranstaltungen: Es musste bei den ausgewählten Hunden oft mehrmals (bis zu alle 4 Gliedmaßen) von einem beauftragten Tierarzt nachgestochen werden, bis Blut zu gewinnen war. Dies stellt für die betroffenen Hunde einen zum Teil erheblichen Stress dar. Eine theoretisch mögliche Dopingkontrolle mittels Urin wurde in keinem der Fälle durchgeführt. Unstimmigkeiten ergaben sich zudem beispielsweise wenn, wie vom VDH veröffentlicht, Atteste über verabreichte Medikamente eingereicht wurden. Einerseits wurden Starterlaubnisse dann jedoch aufgrund von Doping trotzdem abgelehnt. Ein Hund hatte beispielsweise aufgrund einer minimalen Verletzung an der Zunge vorsorglich ein Medikament verabreicht bekommen. Das Attest vom behandelnden Tierarzt wurde am Wettkampftag abgegeben (nicht wie gefordert 5 Tage vor Wettkampfbeginn), da die Verletzung erst kurz vor der Meisterschaft erfolgt war; der Hund war beim Beginn des Wettkampfes jedoch komplett genesen und durfte trotzdem nicht starten. Andererseits wurden Hunde, bei denen das Attest akzeptiert wurde, von den späteren Dopingkontrollen ausgeschlossen, obwohl dem Hund neben dem attestierten Medikament auch ein anderes verabreicht hätte werden können. Durch die bisher aufgetretenen Unklarheiten möchten wir die Hundesportler über das Thema Doping und Dopingkontrollen aufklären und ihnen verständlich machen, wie die Stoffgruppenliste angewendet werden kann, denn jeder Hund kann vor einer Veranstaltung erkranken, wenn auch nur minimal. Generell kann man zwischen einer akuten Behandlung mit einem Arzneimittel und einer chronischen Gabe von Arzneimitteln unterscheiden.


Häufig gestellte Fragen an Tierärzte



Zitat
„Kann ich starten, wenn mein Hund Wochen vor der Meisterschaft einen Magen-Darm-Infekt hatte und Antibiotika und Schmerzmittel verabreicht bekommen hat?“


Zitat
„Mein Hund hatte sich 3 Wochen vor der Meisterschaft beim Spazieren gehen vertreten und hat 5 Tage Schmerzmitt el bekommen, läuft jetzt 10 Tage später aber wieder völlig normal, kann ich starten?“


Zitat
„Mein Hund hatte vor 4 Wochen einen starken Hautausschlag oder hat sich auf die Zunge gebissen oder hatte eine Prostataentzündung etc.und hat ein Antibiotikum bekommen, darf ich starten?“


Zitat
„Welches Medikament kann mein Tierarzt meinem Hund verabreichen?“




Akute Behandlung mit einem Arzneimittel


Bei Besitzern, deren Hunde in der Zeit vor dem Wettkampf akut erkranken, kam nun die Frage auf ob und wenn ja welches Medikament verabreicht werden kann und ob dieses bis zum Wettkampftag abgebaut sein wird. Dass der Hund beim Wettkampf gesund sein muss, steht hierbei natürlich außer Frage.
Unter einem Dopingverbot darf natürlich eine sportmedizinische Betreuung nicht leiden. Unabhängig davon, dass ein kranker Hund auf einem Wettkampf nichts zu suchen hat, muss ihm jede veterinärmedizinische Behandlung im Erkrankungsfall zu Teil werden können. Jedoch muss der Besitzer sich im Klaren sein, dass ein Hund der Restsubstanzen aus der Stoffgruppenliste in seinem Körper hat auch nicht starten darf. Daher wurde durch Dr. Apelt (Tierärztliche Klinik in Essen) 2001 im Rahmen der Rennkommission des Deutschen Windhundzucht- und Rennverbands e.V. eine Liste über die Halbwertszeiten (HWZ) von häufig eingesetzten Arzneimitteln angefertigt. Halbwertszeiten eines Wirkstoffes findet man in den Beipackzetteln jedes Medikaments, da die Feststellung der Halbwertszeiten inzwischen eine Voraussetzung für die Zulassung von Medikamenten ist. Starterlaubt ist nur der
Hund, bei dem das verabreichte Medikament vollständig ausgeschieden ist und somit der Nullwert erreicht ist. Die Zeit bis der Nullwert erreicht ist nennt man Eliminationszeit und errechnet sich aus der Halbwertszeit (Zeitspanne, nach der die Konzentration eines Medikaments im Blut die Hälfte des anfänglichen Wertes erreicht) multipliziert mit dem Faktor 10.

Eliminationszeit = Halbwertszeit (HWZ) x 10

Da die Ausscheidung von Wirkstoffen sehr individuell erfolgt und auch von verschiedenen Faktoren abhängig ist (z.B. Erkrankungen von Organen etc) ist die angegebene Eliminationszeit nur ein Richtwert und keine 100%ige Garantie, dass der besagte Wirkstoff vollständig nach der angegebenen Zeit ausgeschieden ist. Zur besseren Orientierung für die Hundeführer wird hier eine aktualisierte Liste (Stand Oktober 2017) der Halbwertszeiten häufig eingesetzter Arzneimittel angefertigt (mit freundlicher Genehmigung von Dr. med. vet. Hans Jürgen Apelt, Aktualisierung in Kooperation mit Prof. Dr. med. vet. Habil. Uwe Gille, Dr. med. vet. Franziska Holder)



CHRONISCHE BEHANDLUNG MIT EINEM ARZNEIMITTEL


Laut VDH Rundschreiben kann der Besitzer auch ein Attest einreichen:

Zitat
„Für Hunde, die in ärztlicher Behandlung stehen oder bis kurz vor dem Wettkampf standen, listet der Eigentümer/Hundeführer die Art, Menge und den Zeitpunkt/Zeitspanne der verabreichten Substanzen auf und lässt dieses vom behandelnden Tierarzt mit entsprechender Diagnose bestätigen und reicht es bis spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Wettkampftag in der VDH-Geschäftsstelle ein.
Aufgrund dieser Unterlagen entscheidet der VDH unter Einbindung der Einschätzung fachkundiger Dritter vor der Veranstaltung über eine Startfreigabe. Ein eventuell späteres Feststellen der aufgeführten Substanzen anlässlich einer Dopingkontrolle, stellt den Eigentümer/Hundeführer von Sanktionen frei.“


In der Vergangenheit gab es, wie bereits beschrieben, Unstimmigkeiten hinsichtlich dieses Attests, da die Einreichung bei behandelten Hunden nicht automatisch eine Startfreigabe beinhaltet. Auch hier müssen die Halbwertszeiten beachtet werden und das Medikament vollständig ausgeschieden sein (siehe Liste), andernfalls wird keine Starterlaubnis erteilt. Bei chronischen Erkrankungen, bei denen der Hund dauerhaft mit einem Medikament behandelt wird z.B. Allergie oder Schilddrüsenunter-/überfunktion etc. entscheidet der Dopingtierarzt nach der Einreichung des Attests, ob im Falle des verabreichten Medikaments ein Doping für die jeweilige Sportart vorliegt. Denn verschiedene Medikamente können für verschiedene Sportarten unterschiedliche Auswirkungen haben. Die NADA (Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland) führt in allen Verbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes (z.B. Deutscher Fußball Bund, Deutscher Golf Verband, etc.) Kontrollen durch. In umfangreichen Listen der NADA werden alle verbotenen Substanzen aufgeführt. Manche Stoffe sind nur für bestimmte Sportarten verboten, andere für alle. Dies kommt dadurch, dass beispielsweise in bestimmten Sportarten wie Billard, Dart oder Golf ein besonderes Maß an motorischer Ruhe erfordert wird und deshalb Beruhigungsmittel als Dopingmittel gelten, wobei diese bei Sprintsportarten eher nachteilig wären und somit in diesem Fall nicht unter die Dopingmittel fallen. Dies kann natürlich auch auf die verschiedenen Hundesportarten übertragen werden (z.B. IPO-FH versus Agillity), doch welches Medikament für die jeweilige Sportart „Doping“ ist, entscheidet der VDH in Kooperation mit dem Doping-Tierarzt. Auch hier gab es in der Vergangenheit Unstimmigkeiten.Insgesamt ist es notwendig, dass sich die Hundebesitzer mit dem Thema Doping auseinandersetzen, was beinhaltet, dass diese lernen müssen, was man dem startenden Hund verabreichen darf und was nicht. Beispielsweise wurde bei einem Hund der Wirkstoff Theobromin im Blut nachgewiesen. Dieser kommt in Schokolade vor und kann schon bei einer minimalen Aufnahme einen positiven Wert verursachen. Somit müssen Hundebesitzer zudem darauf achten, dass der Hund nichts Unerlaubtes aufnimmt oder es ihm von anderer Seite angeboten wird.

Doping


Zitat
Laut §3 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wett kämpfen (…) Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wett kämpfen (…) Dopingmittel anzuwenden“


Unter Doping im Allgemeinen wird die Verabreichung von Substanzen an Tier und Mensch mit dem Ziel einer Beeinfl ussung der aktuellen und natürlichen Leistungsfähigkeit bei sportlichen Wettkämpfen verstanden. Als Tierarten kommen hier vor allem Pferde, Hunde und Reisetauben in Betracht. In England wurde 1666 die erste Dopingbestimmung verabschiedet, die eine Applikation von Anregungsmitteln an Pferden verbat.<br>Dopingkontrollen werden bereits seit vielen Jahren im Hunderennsport bei Windhunderennen, Zughundesport, etc. durchgeführt. Dies ist keine reine deutsche Regelung. Die FCI (Federation Cynologique Internationale) hat 2009 sog. „Internationale Richtlinien für Doping beim Hund“ auf Ausstellungen, Wettkämpfen und Prüfungen veröffentlicht. Ähnlich wie bei menschlichen Sportlern erfolgt die Kontrolle durch eine Blutprobe (A- und B-Probe) genommen. Bei Verstoß gegen die Dopingvorgaben kommt es zu harten Sanktionierungen, u.a. Nachträgliche Disqualifizierung des platzierten und gedopten Hundes.

• Sperre des gedopten Hundes für mindestens 6 Monate bis hin zu 3 Jahren für alle Veranstaltungen, die im Bereich des Verbandes für das Deutsche Hundewesen stattfinden
• zusätzliche Sperre des Besitzers und/oder Eigentümers mit dessen anderen Hunden für mindestens 6 Monate bis hin zu 3 Jahren
• Kostenübernahme durch den Besitzer/Eigentümer für alle Probenanalysen
• Veröffentlichung der Namen von Hund und Besitzer/Eigentümer, bei denen die positive Dopingprobe gefunden wurde

Dopingformen


Es können verschiedene Dopingformen unterschieden werden. Die Manipulationen lassen sich in positives, negatives und unabsichtliches Doping einteilen.

Positives Doping


Beim positiven Doping werden kurz vor dem Wettkampf („akutes Doping auf Sieg“) leistungssteigernde Mittel wie Stimulantien verabreicht, welche den natürlichen Überlastungsschutz des Körpers ausschalten sollen. Dazu gehören aufputschende Stoffe wie z.B. Coffein, Adrenalin, Dopamin, Ephedrin oder Theobromin. Theobromin, welches natürlicherweise in der Kakaobohne vorkommt und dadurch auch in Schokolade nachgewiesen werden kann, bekommt unter den nachgewiesenen Dopingmitteln immer mehr an Bedeutung (auch im Hundesport).
Daneben wird auch ein langfristiger Einsatz bestimmter Substanzen wie Anabolika („chronisches Doping auf Sieg“), welcher die Leistungsfähigkeit der Tiere steigert als positives Doping bezeichnet. Zudem wird noch das „paradoxe Doping auf Sieg“ unterschieden. Dies bezeichnet die Verabreichung von geringen Mengen an Beruhigungsmitteln um Tiere mit überreaktiven Erregungszuständen zu beruhigen und so nervöse oder ängstliche Tiere startbereit zu machen. Von größter Bedeutung ist sicherlich das „Doping zur Wiederherstellung der normalen Leitungsbereitschaft“. Diese Form zielt darauf ab, die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Tieres wiederherzustellen. Dabei ist in erster Linie die Behebung bestehender Lahmheiten durch medikamentelle Schmerzausschaltung von Bedeutung.

Negatives Doping


Negatives Doping bezeichnet den Einsatz höherer Dosen Psychopharmaka oder Beruhigungsmittel an übererregten Tieren. Folglich kommt es zu einer Antriebslosigkeit und damit zu einer Leistungsminderung

Unabsichtliches Doping


Positive Dopingbefunde gehören in diese Kategorie, wenn die Arzneimittelanwendung ohne konkreten Vorsatz vorausging, z.B. ein zur Therapie einer akuten Krankheit eingesetztes Arzneimittel hat dopingrelevante Nebenwirkungen oder der Wirkstoff eines Hautarzneimittels ist auch im Blut nachweisbar. Das Hauptproblem hierbei sind häufig individuell
sehr unterschiedliche Halbwertszeiten (Zeitspanne, nach der die Konzentration eines Medikaments im Blut die Hälfte des anfänglichen Wertes erreicht), häufig unbekannte Absetzfristen von Arzneimitteln (Zeitraum, der verstreichen muss, bis das Medikament in Körperflüssigkeiten nicht mehr nachgewiesen werden kann)und eventuell nicht bedachte Wechselwirkungen mit anderen zusammen verabreichten Medikamenten.

Für alle ist klar, dass ein Dopingverbot begründet ist, im Sinne

• des Gedanken eines fairen sportlichen Wettkampfs
• im Sinne eines ethischen Tierschutzes
• einer falschen Zuchtauslese durch Vortäuschung falscher Leistungen mittels Doping.

Für Hundesportler steht die Gesundheit ihres Tieres an erster Stelle. Es wird sehr viel Zeit in das jeweilige Hobby investiert, bei dem keine Preisgelder winken und der Weltmeisterhund nach der Veranstaltung genauso ein Familienmitglied bleibt wie zuvor. Dieser Artikel soll den Hundesportlern helfen, die vom VDH veröffentlichten Dopingliste und deren Gliederung in Stoffgruppen auch als „Nicht-Tierarzt“ zu verstehen und anwenden zu können.


Solltet ihr weitere Fragen zum Thema haben, dann könnt ihr sie in unserem Forum stellen










Literatur:
• VDH Rundschreiben; „Dopingkontrollen im Verband für das Deutsche Hundewesen – in termingeschützten Prüfungen/Wettkämpfen
aller Sparten“; 26.02.2017
• VDH Durchführungsbestimmungen; „Dopingkontrollen im Verband
für das Deutsche Hundewesen – Wettkämpfe, Prüfungen in allen
vom VDH angebotenen Sparten“; Stand 07/2017
• Loeffler, Bernd; Dissertation; „Untersuchung zur Pharmakokinetik
von Coffein, Theophyllin und Theobromin beim Hund nach der Aufnahme von Kaffee, Tee und Schokolade“; 2000
• Dr. Appelt, Hans-Jürgen; „Doping im Hundesport“
• Dr. Appelt, Hans-Jürgen; „Halbwertszeiten häufig eingesetzter Arzneimittel“, 03/2000

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: Astrid Hübner
    Kategorie: Allgemein
    24.08.2022 12:22:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 15.12.2023 11:17
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